Schwangerschaftskonflikt

Unsere nach dem  Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)  staatlich anerkannte Beratungsstelle bietet Ihnen einen geschützten Rahmen, in dem Sie in Ruhe über alles reden können.  Sie sprechen mit einer qualifizierten Beraterin, die sich Zeit nimmt, Ihnen zuhört, Sie ausführlich und sorgsam berät und Sie in Ihrer besonderen Lebenssituation ernst nimmt.  

Unsere Beraterinnen unterstützen Sie dabei, eine gewissenhafte und eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden, berät und unterstützen sie Sie - wenn Sie es möchten - auch danach.

Hier finden Sie unser Beratungskonzept.

Unsere Beratung ist ergebnisoffen.

Wir unterstützen Sie dabei, selbstbestimmt und eigenverantwortlich eine Entscheidung zu treffen. Wir begleiten Sie weiter – egal wie die Entscheidung ausfällt.  

Unsere Beratung ist vertraulich.

Unsere Beraterinnen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Anliegen sind bei uns in den besten Händen. Wir beraten Sie auf Wunsch anonym. 

Auf Wunsch erhalten Sie im Anschluss an die Beratung den Beratungsnachweis, der die Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch vor Strafe bewahrt.


Wenn Sie innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen mit der Entscheidung ringen, eine Schwangerschaft abzubrechen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Konfliktberatungsstelle im Rahmen des staatlichen Systems
(§ 219 StGB) aufzusuchen. 

Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 volle Tage liegen.

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