Antrag auf Erstausstattung
Im Rahmen unserer Schwangerenberatung informieren wir Sie über die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und prüfen gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen für eine Förderung.
Die Antragstellung erfolgt während der Schwangerschaft über unsere anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle. Die Anträge werden an die Landesstiftung „Familie in Not – Stiftung des Landes Niedersachsen“ in Hannover weitergeleitet, die in Niedersachsen die Zentrale Einrichtung der Bundesstiftung ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse für die Erstausstattung rund um Schwangerschaft und Geburt, beispielsweise für Babyausstattung oder Schwangerschaftsbekleidung, gewährt werden.
Wir beraten Sie vertraulich und stehen Ihnen bei Fragen rund um die Antragstellung gerne zur Verfügung.